Gemäß der ÖNORM EN 1838 sind Lichtquellen in Flucht- und Rettungswegen so anzuordnen, dass sie eine ausreichende Sichtbarkeit und Orientierung bieten. Die wichtigsten Punkte zur Anordnung von Lichtquellen sind: 1. **Helligkeit**: Die Beleuchtung muss ausreichend hell sein, um eine sichere Evakuierung zu gewährleisten. Es sind spezifische Mindestwerte für die Beleuchtungsstärke festgelegt. 2. **Positionierung**: Lichtquellen sollten so platziert werden, dass sie Fluchtwege, Notausgänge und wichtige Orientierungspunkte gut ausleuchten. Dies umfasst auch die Beleuchtung von Treppen, Türen und anderen potenziellen Gefahrenstellen. 3. **Verfügbarkeit**: Die Lichtquellen müssen im Falle eines Stromausfalls oder einer anderen Störung zuverlässig funktionieren. Daher sind Notbeleuchtungssysteme erforderlich. 4. **Verteilung**: Die Anordnung der Lichtquellen sollte gleichmäßig erfolgen, um Schattenbildung zu vermeiden und eine durchgehende Sichtbarkeit zu gewährleisten. 5. **Kennzeichnung**: Notausgänge und Fluchtwege sollten durch beleuchtete Schilder oder Markierungen hervorgehoben werden, die auch bei reduzierter Sicht gut erkennbar sind. Die genauen Anforderungen können je nach spezifischem Anwendungsbereich und Gebäudetyp variieren, daher ist es wichtig, die Norm im Detail zu konsultieren.