Warum dürfen Energy-Shots mehr Koffein enthalten als in der Fruchtsaftverordnung erlaubt?

Antwort

Energy-Shots fallen nicht unter die Fruchtsaftverordnung, da sie nicht als Fruchtsaft oder Fruchtsaftgetränk klassifiziert sind. Stattdessen werden sie als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel betrachtet, die spezifische Regelungen für ihre Inhaltsstoffe haben. Die Höchstgrenzen für Koffein in Energy-Drinks sind in der EU durch die Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 geregelt, die es erlaubt, dass Energy-Drinks bis zu 320 mg Koffein pro Liter enthalten dürfen. Fruchtsäfte hingegen haben strengere Vorschriften, die den Koffeingehalt nicht berücksichtigen, da sie auf natürlichen Inhaltsstoffen basieren. Daher können Energy-Shots mehr Koffein enthalten, ohne gegen die spezifischen Vorschriften für ihre Kategorie zu verstoßen.

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