Die Novel Food-Verordnung der Europäischen Union (Verordnung (EU) 2015/2283) regelt die Zulassung neuartiger Lebensmittel. Es gibt zwei Hauptwege für die Zulassung von Novel Foods: die normale Zulassung und die vereinfachte Zulassung für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern. Hier sind die wesentlichen Unterschiede: 1. **Normale Novel Food Zulassung:** - **Antragstellung:** Der Antragsteller muss einen umfassenden Antrag bei der Europäischen Kommission einreichen. - **Datenanforderungen:** Es sind umfangreiche wissenschaftliche Daten erforderlich, um die Sicherheit des Lebensmittels zu belegen. Dazu gehören toxikologische Studien, Daten zur Zusammensetzung, Nährwert, Verzehrsmuster und mögliche allergene Wirkungen. - **Bewertung:** Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) führt eine umfassende Risikobewertung durch. - **Dauer:** Der Prozess kann mehrere Jahre dauern, abhängig von der Komplexität des Antrags und der benötigten Daten. 2. **Zulassung für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern:** - **Antragstellung:** Der Antragsteller muss nachweisen, dass das Lebensmittel in einem Drittland mindestens 25 Jahre lang in erheblichem Umfang sicher verzehrt wurde. - **Datenanforderungen:** Es sind weniger umfangreiche Daten erforderlich. Der Fokus liegt auf der Dokumentation des sicheren Verzehrs im Drittland. Dazu gehören Informationen über die Zusammensetzung, den Verzehr und die traditionelle Verwendung. - **Bewertung:** Die EFSA prüft die vorgelegten Daten und kann zusätzliche Informationen anfordern, falls Zweifel an der Sicherheit bestehen. - **Dauer:** Der Prozess ist in der Regel schneller als die normale Zulassung, da weniger umfangreiche Daten erforderlich sind. Beide Verfahren zielen darauf ab, die Sicherheit neuartiger Lebensmittel zu gewährleisten, unterscheiden sich jedoch in den Anforderungen und der Dauer des Zulassungsprozesses. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission: [Novel Food](https://ec.europa.eu/food/safety/novel-food_de).