Die Begriffe Marmelade, Konfitüre, Konfitüre extra und Gelee unterscheiden sich hauptsächlich durch ihre Zutaten und Herstellungsverfahren. Hier sind die Unterschiede: 1. **Marmelade**: - Traditionell bezeichnet Marmelade eine Zubereitung aus Zitrusfrüchten (wie Orangen oder Zitronen), die mit Zucker eingekocht wird. - In der EU ist der Begriff "Marmelade" rechtlich geschützt und darf nur für Produkte aus Zitrusfrüchten verwendet werden. 2. **Konfitüre**: - Konfitüre ist eine Zubereitung aus Fruchtmark oder Fruchtpüree und Zucker. - Sie kann aus einer Vielzahl von Früchten hergestellt werden, nicht nur aus Zitrusfrüchten. - Der Fruchtanteil muss mindestens 35 % betragen. 3. **Konfitüre extra**: - Diese Variante hat einen höheren Fruchtanteil als normale Konfitüre. - Der Fruchtanteil muss mindestens 45 % betragen. - Es dürfen nur bestimmte Früchte verwendet werden, die in der EU-Richtlinie festgelegt sind. 4. **Gelee**: - Gelee wird aus Fruchtsaft und Zucker hergestellt, ohne Fruchtstücke. - Der Fruchtanteil muss mindestens 35 % betragen. - Es hat eine klare, glatte Konsistenz. Diese Definitionen basieren auf den EU-Richtlinien zur Herstellung und Kennzeichnung von Fruchtaufstrichen.