Gesetzliche Vorgaben für Fruchtsaftkonzentrat?

Antwort

Fruchtsaftkonzentrat unterliegt in Deutschland und der EU bestimmten gesetzlichen Vorgaben, die vor allem durch die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 geregelt sind. Diese Vorschriften betreffen die Herstellung, Kennzeichnung und Vermarktung von Fruchtsäften und Fruchtsaftkonzentraten. Wichtige Punkte sind: 1. **Definition**: Fruchtsaftkonzentrat ist der durch Verdampfen von Wasser aus Fruchtsaft gewonnene Saft, der zur späteren Verwendung wieder mit Wasser rehydriert werden kann. 2. **Kennzeichnung**: Die Etikettierung muss klar angeben, dass es sich um ein Konzentrat handelt. Zudem müssen die verwendeten Früchte und der Fruchtgehalt angegeben werden. 3. **Qualitätsstandards**: Es gibt spezifische Anforderungen an die Qualität und Reinheit des Produkts, einschließlich der zulässigen Zusatzstoffe und der maximalen Rückstandswerte für Pestizide. 4. **Hygienevorschriften**: Die Herstellung muss unter strengen hygienischen Bedingungen erfolgen, um die Sicherheit des Endprodukts zu gewährleisten. Für detaillierte Informationen und spezifische Anforderungen ist es ratsam, die entsprechenden Verordnungen und Richtlinien zu konsultieren oder sich an die zuständigen Behörden zu wenden.

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