Um selbstgemachten Fruchtsaft haltbar zu machen, sollte er auf mindestens **75 bis 85 °C** erhitzt werden. Diese Temperatur reicht aus, um die meisten Mikroorganismen und Enzyme, die den Saft verd... [mehr]
In Deutschland unterliegt Fruchtsaft bestimmten gesetzlichen Vorgaben, die in der Fruchtsaftverordnung (FrSaftV) geregelt sind. Diese Verordnung legt fest, was als Fruchtsaft gilt welche Zutaten verwendet werden dürfen und welche Kennzeichnungspflichten bestehen. Wichtige Punkte sind: 1. **Definition**: Fruchtsaft muss aus frischen oder gefrorenen Früchten gewonnen werden und darf keine anderen Zutaten enthalten, außer Wasser zur Verdünnung oder zur Herstellung von Fruchtsaftkonzentraten. 2. **Qualitätskriterien**: Es gibt spezifische Anforderungen an die Qualität und Reinheit des Saftes, einschließlich der zulässigen Verarbeitungsmethoden. 3. **Kennzeichnung**: Die Etikettierung muss klar und wahrheitsgemäß sein. Angaben über den Fruchtgehalt, die Art der verwendeten Früchte und gegebenenfalls die Herkunft sind erforderlich. 4. **Zusatzstoffe**: Die Verwendung von Zusatzstoffen ist stark reglementiert. Nur bestimmte Stoffe dürfen verwendet werden, und dies muss auf dem Etikett angegeben werden. Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen ist es ratsam, die Fruchtsaftverordnung sowie die EU-Verordnungen zu Lebensmitteln zu konsultieren.
Um selbstgemachten Fruchtsaft haltbar zu machen, sollte er auf mindestens **75 bis 85 °C** erhitzt werden. Diese Temperatur reicht aus, um die meisten Mikroorganismen und Enzyme, die den Saft verd... [mehr]