Gesetzliche Vorgaben für Fruchtgetränke

Antwort

Fruchtgetränke unterliegen in Deutschland und der EU bestimmten gesetzlichenaben, die vor allem im Lebensmittelrecht geregelt. Wichtige Aspekte sind: 1. **Definition**: Fruchtgetränke müssen einen bestimmten Fruchtanteil aufweisen. Zum Beispiel müssen Fruchtsäfte mindestens 100% Fruchtanteil enthalten, während Fruchtnektare in der Regel einen Fruchtanteil von 25% bis 50% haben. 2. **Kennzeichnung**: Die Zutatenliste muss klar und verständlich sein. Zudem müssen die Nährwertangaben und Allergene angegeben werden. 3. **Zusatzstoffe**: Der Einsatz von Zusatzstoffen, wie Konservierungsmitteln oder Farbstoffen, ist reguliert. Nur zugelassene Stoffe dürfen verwendet werden. 4. **ygienevorschriften**: Die Herstellung muss unter Einhaltung strengervorschriften erfolgen, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. 5. **Verpackung**: Die Verpackung muss ebenfalls den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheit und der Umweltverträglichkeit. Für detaillierte Informationen sind die Verordnungen der EU, wie die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 über Lebensmittelrecht und die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, relevant.

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