Welche Anforderungen stellt das Gesetz an Mineralwasser?

Antwort

In Deutschland regelt die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (MTVO) die Anforderungen an Mineralwasser. Hier sind einige der wesentlichen Anforderungen: 1. **Natürlicher Ursprung**: Mineralwasser muss aus unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen stammen und direkt an der Quelle abgefüllt werden. 2. **Reinheit**: Es darf keine chemischen Zusätze enthalten und muss von ursprünglicher Reinheit sein. Nur bestimmte Behandlungen wie die Entfernung von Eisen oder Schwefel sind erlaubt. 3. **Mikrobiologische Anforderungen**: Mineralwasser muss frei von Krankheitserregern sein und strenge mikrobiologische Kriterien erfüllen. 4. **Mineralstoffgehalt**: Es muss einen bestimmten Gehalt an Mineralstoffen, Spurenelementen oder sonstigen Bestandteilen aufweisen, die für die Gesundheit förderlich sind. 5. **Kennzeichnung**: Die Etikettierung muss genaue Angaben über die Quelle, den Ort der Abfüllung und die Zusammensetzung des Wassers enthalten. 6. **Amtliche Anerkennung**: Mineralwasser muss von den zuständigen Behörden anerkannt werden, bevor es in den Handel gebracht werden darf. Weitere Details und spezifische Grenzwerte können in der [Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (MTVO)](https://www.gesetze-im-internet.de/min_tafelwv/BJNR040310998.html) nachgelesen werden.

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