Am Vertragsende hat die Leasinggesellschaft mehrere Möglichkeiten zur Vermarktung des geleasten Objekts, dessen Marktwert 9.600 EUR beträgt: 1. **Rückgabe an den Leasinggeber**: Der Le... [mehr]
Am Vertragsende eines Leasingvertrags gibt es mehrere Möglichkeiten der Vermarktung des Fahrzeugs, dessen Marktwert 9.600 EUR beträgt: 1. **Rückgabe an die Leasinggesellschaft**: Du kannst das Fahrzeug einfach an die Leasinggesellschaft zurückgeben. In diesem Fall wird der Marktwert in der Regel nicht relevant, da die Leasinggesellschaft das Fahrzeug selbst verwerten wird. 2. **Übernahme des Fahrzeugs**: Du hast die Möglichkeit, das Fahrzeug zu einem vorher festgelegten Kaufpreis zu übernehmen, der oft unter dem Marktwert liegen kann. Dies kann eine attraktive Option sein, wenn du das Fahrzeug weiterhin nutzen möchtest. 3. **Verkauf des Fahrzeugs**: Wenn du das Fahrzeug übernimmst, kannst du es auch selbst verkaufen. Hierbei kannst du versuchen, einen Preis zu erzielen, der dem Marktwert entspricht oder diesen übersteigt. 4. **Vermittlung über Dritte**: Du kannst auch einen Händler oder eine Plattform beauftragen, das Fahrzeug für dich zu verkaufen. Dies kann dir helfen, einen besseren Preis zu erzielen, da professionelle Verkäufer oft Zugang zu einem breiteren Markt haben. 5. **Privatverkauf**: Du kannst das Fahrzeug direkt an eine Privatperson verkaufen. Dies kann oft zu einem höheren Preis führen, erfordert jedoch mehr Aufwand und Zeit. Es ist wichtig, die Vor- und Nachteile jeder Option abzuwägen und gegebenenfalls rechtliche oder steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.
Am Vertragsende hat die Leasinggesellschaft mehrere Möglichkeiten zur Vermarktung des geleasten Objekts, dessen Marktwert 9.600 EUR beträgt: 1. **Rückgabe an den Leasinggeber**: Der Le... [mehr]
Wenn der Leasingnehmer das Fahrzeug erwerben möchte, wird in der Regel der ermittelte Marktwert von 17.400 EUR als Basis für den Verkaufspreis verwendet. Der Leasingnehmer hat dann die M&oum... [mehr]