Wenn ich bis zum 15. des Monats kündige, bis wann trage ich im Lebenslauf ein, dass ich dort gearbeitet habe?

Antwort

Im Lebenslauf gibst du in der Regel den letzten vollen Monat an, dem du noch beschäftigt warst. Wenn du also bis zum 15. eines Monats kündigst, trägst du diesen Monat als Enddatum deiner Beschäftigung ein. Zum Beispiel, wenn du bis zum 15. März kündigst, würdest du im Lebenslauf "März" als Enddatum angeben.

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