Monika Weimar wurde 1988 wegen des Mordes an ihren beiden Töchtern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Fall war einer der bekanntesten Kriminalfälle in Deutschland und sorgte für großes mediales Interesse. Das Urteil basierte auf Indizien, da es keine direkten Beweise gab. Monika Weimar hat ihre Unschuld stets beteuert. Im Jahr 1997 wurde das Verfahren nach einer erfolgreichen Revision neu aufgerollt, und sie wurde erneut zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Gerichte sahen es als erwiesen an, dass sie die Tat begangen hatte. Es gibt jedoch bis heute Diskussionen und Zweifel an ihrer Schuld, da einige Indizien und die Ermittlungsarbeit kritisch hinterfragt wurden. Juristisch gesehen gilt Monika Weimar als schuldig, da sie rechtskräftig verurteilt wurde. Ob sie tatsächlich schuldig ist, bleibt umstritten und wird weiterhin diskutiert.