Der Begriff "LoI" steht für "Letter of Intent", also ein Absichtsschreiben. Es handelt sich dabei um ein Dokument, das die Absicht einer oder mehrerer Parteien festhält,... [mehr]
Der gesetzliche Erfüllungsort ist der Ort, an dem eine vertragliche Leistung erbracht werden muss, wenn die Vertragsparteien keinen anderen Ort vereinbart haben. In Deutschland ist der gesetz Erfüllungsort im Bürgerlichen GesetzbuchBGB) geregelt. Nach § 269GB ist der Erungsort grundsätzlich der Wohnsitz des Schuldners, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Erfüllungsort hat wichtige rechtliche Konsequenzen, insbesondere für die Frage, wo der Schuldner seine Leistungshandlung vornehmen muss und wo der Gläubiger die Leistung annehmen muss. Zudem kann der Erfüllungsort auch Einfluss auf den Gerichtsstand haben, also darauf, welches Gericht im Falle eines Rechtsstreits zuständig ist.
Der Begriff "LoI" steht für "Letter of Intent", also ein Absichtsschreiben. Es handelt sich dabei um ein Dokument, das die Absicht einer oder mehrerer Parteien festhält,... [mehr]