Der gesetzliche Erfüllungsort ist der Ort, an dem eine vertragliche Leistung erbracht werden muss, wenn die Vertragsparteien keinen anderen Ort vereinbart haben. In Deutschland ist der gesetz Erf... [mehr]
Der Begriff "LoI" steht für "Letter of Intent", also ein Absichtsschreiben. Es handelt sich dabei um ein Dokument, das die Absicht einer oder mehrerer Parteien festhält, in Zukunft einen bestimmten Vertrag oder eine Vereinbarung abzuschließen. Ein LoI kann in verschiedenen Kontexten verwendet werden, beispielsweise in der Wirtschaft, im Immobilienbereich oder bei Fusionen und Übernahmen. Es ist oft ein erster Schritt in Verhandlungen und kann wichtige Punkte wie die Rahmenbedingungen, Ziele und Zeitpläne skizzieren, ohne rechtlich bindend zu sein.
Der gesetzliche Erfüllungsort ist der Ort, an dem eine vertragliche Leistung erbracht werden muss, wenn die Vertragsparteien keinen anderen Ort vereinbart haben. In Deutschland ist der gesetz Erf... [mehr]