Auf der Suche nach einem kleinen Abenteuer im Café? Wir suchen eine Teilzeitkraft oder Mini-Jobber, der/die mit einem Lächeln und einer Tasse Kaffee die Welt ein bisschen heller macht! Wen... [mehr]
Ja, du kannst einen Minijob annehmen, während du Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehst. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Verdienstgrenze**: Bei einem Minijob darfst du bis zu 520 Euro im Monat verdienen, ohne dass dein ALG I gekürzt wird. Verdienste über dieser Grenze können zu einer Reduzierung deines Arbeitslosengeldes führen. 2. **Meldung**: Du musst deinen Minijob der Agentur für Arbeit melden. Es ist wichtig, dass du transparent über deine Einkünfte bist, um mögliche Rückforderungen zu vermeiden. 3. **Anrechnung auf ALG I**: Das Einkommen aus dem Minijob wird auf dein ALG I angerechnet, wenn es die Freigrenze überschreitet. 4. **Erwerbsfähigkeit**: Du musst weiterhin für den Arbeitsmarkt verfügbar sein und aktiv nach einer Vollzeitstelle suchen. Es ist ratsam, dich direkt bei der Agentur für Arbeit zu informieren, um alle Details und möglichen Auswirkungen auf deinen ALG I Bezug zu klären.
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