Wer moderiert eine Schutzbedarfsfeststellung?

Antwort

Die Moderation bzw. Steuerung einer Schutzbedarfsfeststellung übernimmt in der Regel die Informationssicherheitsbeauftragte bzw. der Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) einer Organisation. In manchen Fällen kann dies auch durch eine speziell dafür eingesetzte Projektleitung oder eine verantwortliche Person aus dem Bereich IT-Sicherheit erfolgen. Die Aufgabe dieser Person ist es, den Prozess zu koordinieren, die relevanten Fachbereiche einzubinden, die Methodik zu erläutern und sicherzustellen, dass die Schutzbedarfsfeststellung nachvollziehbar und vollständig durchgeführt wird. Die eigentliche Bewertung des Schutzbedarfs erfolgt jedoch meist durch die jeweiligen Fachverantwortlichen für die betrachteten Geschäftsprozesse, Anwendungen oder IT-Systeme, da diese das notwendige Fachwissen über die zu schützenden Informationen besitzen. Zusammengefasst: - **Moderation/Steuerung:** Informationssicherheitsbeauftragte/r oder IT-Sicherheitsverantwortliche/r - **Fachliche Bewertung:** Fachverantwortliche der jeweiligen Bereiche Weitere Informationen findest du beispielsweise beim [Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)](https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/Schutzbedarfsfeststellung/schutzbedarfsfeststellung_node.html).

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