Kann das eigene Haus bei drohender Privatinsolvenz weit unter Wert verkauft werden?

Antwort

Wenn eine Privatinsolvenz droht, ist der Verkauf des eigenen Hauses grundsätzlich möglich, aber es gibt wichtige Einschränkungen: **Vor der Insolvenzeröffnung:** Du kannst dein Haus noch selbst verkaufen. Allerdings darfst du es nicht „absichtlich“ weit unter Wert verkaufen, um z.B. Vermögen beiseitezuschaffen oder Gläubiger zu benachteiligen. Ein Verkauf weit unter Marktwert kann später vom Insolvenzverwalter angefochten werden (§ 134 InsO – unentgeltliche Verfügung, § 133 InsO – vorsätzliche Benachteiligung). Das bedeutet: Der Insolvenzverwalter könnte den Verkauf rückgängig machen oder den Differenzbetrag vom Käufer einfordern. **Nach der Insolvenzeröffnung:** Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Verfügungsrecht über dein Vermögen (also auch das Haus) auf den Insolvenzverwalter über. Du kannst das Haus dann nicht mehr selbst verkaufen. Der Insolvenzverwalter wird das Haus in der Regel zum bestmöglichen Preis verkaufen, um die Gläubiger zu befriedigen. **Fazit:** Ein Verkauf weit unter Wert ist riskant und kann rechtliche Konsequenzen haben. Es ist ratsam, vor einem geplanten Verkauf und bei drohender Insolvenz unbedingt rechtlichen Rat einzuholen, z.B. bei einer Schuldnerberatung oder einem Fachanwalt für Insolvenzrecht. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung](https://www.bag-sb.de/) oder beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/fokus_themen/insolvenzrecht/insolvenzrecht_node.html).

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