Kann im Rahmen des Lastenausgleichs eine Zwangshypothek auf ein Grundstück eingetragen werden, das Teil einer Stiftung ist?

Antwort

Ja, im Rahmen des Lastenausgleichs konnten grundsätzlich auch Zwangshypotheken auf Grundstücke eingetragen werden, die Teil einer Stiftung sind. Entscheidend war, wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen war. Wenn eine Stiftung als juristische Person Eigentümerin eines Grundstücks war, konnte auch auf dieses Grundstück eine Zwangshypothek nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) eingetragen werden. Allerdings gab es im Einzelfall Ausnahmen, etwa wenn das Grundstück zu einem besonders geschützten Stiftungszweck diente (z.B. kirchliche oder gemeinnützige Zwecke). Hier konnten unter bestimmten Voraussetzungen Befreiungen oder Erleichterungen greifen. Die genaue Beurteilung hing von der Art der Stiftung, dem Stiftungszweck und der jeweiligen Gesetzeslage ab. Für eine verbindliche Einschätzung im konkreten Fall empfiehlt sich die Einsicht in die historischen Unterlagen oder eine rechtliche Beratung, da die Regelungen im Einzelfall unterschiedlich angewendet wurden. Weitere Informationen zum Lastenausgleichsgesetz findest du z.B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Lastenausgleich/lastenausgleich.html).

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