Warum unterliegt die Bildung von Teilerbbaurechten in den Erbbaurechtsverträgen regelmäßig der Zustimmung des Eigentümers?

Antwort

Die Bildung von Teilerbbaurechten in Erbbaurechtsverträgen unterliegt regelmäßig der Zustimmung des Eigentümers, weil der Eigentümer ein berechtigtes Interesse daran hat, die Nutzung und Bebauung seines Grundstücks zu kontrollieren. Teilerbbaurechte können die ursprünglichen Vereinbarungen und die Nutzung des Grundstücks erheblich verändern. Durch die Zustimmungspflicht kann der Eigentümer sicherstellen, dass die Teilung und die damit verbundenen neuen Nutzungen im Einklang mit seinen Interessen und den ursprünglichen Vertragsbedingungen stehen. Dies schützt den Eigentümer vor ungewollten Veränderungen und möglichen Wertminderungen seines Grundstücks.

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