Ja, ein Wohnungseigentümer hat grundsätzlich das Recht, Einsicht in den Hausverwaltervertrag zu verlangen. Dies ist Teil der Informationsrechte, die Wohnungseigentümern zustehen, um sich über die Verwaltung ihrer Eigentumsanlage zu informieren. Der Hausverwaltervertrag ist ein wichtiger Bestandteil der Verwaltung und sollte transparent sein. Es ist ratsam, dies schriftlich zu beantragen und gegebenenfalls auf die entsprechenden Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu verweisen.