Formulare für Wohngeld kannst du in der Regel bei der Wohngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde abholen. Diese befindet sich meist im Rathaus, Bürgeramt oder im zuständigen Amt für... [mehr]
Um Wohngeld in Sachsen zu beantragen, müssen bestimmte finanzielle beachtet werden. Diese Grenzen hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Anzahl der Haushaltsmitglieder, das Gesamteinkommen und die Höhe der Miete oder Belastung. Hier sind einige allgemeine Richtlinien: 1. **Einkommensgrenzen**: Das Gesamteinkommen des Haushalts darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Grenze variiert je nach Anzahl der Haushaltsmitglieder. Das Einkommen umfasst alle Einkünfte, wie Löhne, Renten, Unterhaltszahlungen und andere regelmäßige Einnahmen. 2. **Miet- oder Belastungsgrenzen**: Die Höhe der Miete oder der Belastung (bei Eigentum) muss in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen. Es gibt Höchstbeträge für die Miete, die je nach Region und Haushaltsgröße unterschiedlich sind. 3. **Vermögensgrenzen**: Es gibt auch Grenzen für das Vermögen, das du besitzen darfst, um Wohngeld zu erhalten. Dazu zählen Ersparnisse, Immobilien und andere Vermögenswerte. Die genauen Grenzen und Berechnungen können komplex sein und variieren je nach individueller Situation. Es ist ratsam, den Wohngeldrechner auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu nutzen oder direkt bei der zuständigen Wohngeldstelle in Sachsen nachzufragen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: [Wohngeldrechner](https://www.bmwsb.bund.de/DE/themen/wohnen/wohngeld/wohngeldrechner/wohngeldrechner.html).
Formulare für Wohngeld kannst du in der Regel bei der Wohngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde abholen. Diese befindet sich meist im Rathaus, Bürgeramt oder im zuständigen Amt für... [mehr]
In Sachsen regelt die Sächsische Bauordnung (SächsBO), welche Informationen bei einem Bauvorhaben an Nachbarn weitergegeben werden müssen. Grundsätzlich gibt es keine allgemeine Pf... [mehr]
Genaue Grundstücksgrenzen sind in Deutschland im sogenannten Liegenschaftskataster (auch Katasteramt oder Vermessungsamt genannt) einsehbar. Dort werden Flurstücke, deren Grenzen und Eigentu... [mehr]
In Sachsen – wie auch in anderen Bundesländern – ist eine Baulast eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsb... [mehr]
Über einen Bauantrag in Sachsen entscheidet in der Regel die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Das ist meist das Bauordnungsamt der jeweiligen Stadt oder des Landkreises, in dem das Bauvo... [mehr]
In Sachsen ist es grundsätzlich möglich, ein Haus auf zwei Flurstücken zu errichten, allerdings sind dabei einige wichtige rechtliche und praktische Aspekte zu beachten: 1. **Bauplanun... [mehr]