In Deutschland gibt es keine gesetzlich festgelegte Mindestgröße für Wohnraum, die für die Einreise oder den Aufenthalt einer Ehefrau erforderlich ist. Allerdings wird in der Regel empfohlen, dass eine angemessene Wohnfläche von mindestens 12 bis 15 Quadratmetern pro Person zur Verfügung steht, um ein angemessenes Lebensumfeld zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass die Wohnung ausreichend Platz für alle Bewohner bietet und den allgemeinen Wohnstandards entspricht. Bei Fragen zur Einwanderung oder zu spezifischen Anforderungen kann es hilfreich sein, sich an die zuständige Ausländerbehörde oder einen Fachanwalt für Ausländerrecht zu wenden.