Der Erwerb von Immobilien in Rumänien ist für EU-Bürger grundsätzlich möglich. Seit dem EU-Beitritt Rumäniens im Jahr 2007 dürfen EU-Bürger dort unter ähnl... [mehr]
Die Wohnfläche wird nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) in Deutschland berechnet. Hier sind die wesentlichen Punkte zur Berechnung: 1. **Grundlagen**: Die Wohnfläche umfasst alle Räume, die zu Wohnzwecken genutzt werden, einschließlich Wohn- und Schlafräume, Küchen, Bäder und Flure. 2. **Anrechnung der Flächen**: - Voll anrechenbar sind Räume mit einer Höhe von mindestens 2 Metern. - Bei Räumen mit einer Höhe zwischen 1 und 2 Metern wird die Fläche zur Hälfte angerechnet. - Flächen unter Dachschrägen werden ebenfalls anteilig berücksichtigt. 3. **Nicht anrechenbare Flächen**: Dazu gehören z.B. Balkone, Terrassen und Loggien, die in der Regel nur zu einem bestimmten Prozentsatz angerechnet werden (z.B. 25% der Fläche). 4. **Sonderfälle**: Bei bestimmten Räumen wie Abstellräumen oder Kellerräumen kann es spezielle Regelungen geben, die ebenfalls beachtet werden müssen. 5. **Berechnung**: Die Wohnfläche wird in Quadratmetern (m²) angegeben und ergibt sich aus der Summe der anrechenbaren Flächen. Es ist ratsam, die genaue Berechnung anhand der aktuellen Wohnflächenverordnung und eventuell durch einen Fachmann durchführen zu lassen, um rechtliche und steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.
Der Erwerb von Immobilien in Rumänien ist für EU-Bürger grundsätzlich möglich. Seit dem EU-Beitritt Rumäniens im Jahr 2007 dürfen EU-Bürger dort unter ähnl... [mehr]