Die zulässige Differenz zwischen einem geeichten Hauptwasserzähler und den geeichten Unterwasserzählern (Wohnungswasserzählern) ist in Deutschland nicht explizit gesetzlich festgel... [mehr]
Ein Wasserzähler sollte in der Regel alle 5 bis 10 Jahre ausgetauscht werden. Die genaue Austauschfrist kann jedoch von den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des Herstellers abhängen. Es ist wichtig, regelmäßig den Zustand des Zählers zu überprüfen und gegebenenfalls einen Fachmann zu Rate zu ziehen.
Die zulässige Differenz zwischen einem geeichten Hauptwasserzähler und den geeichten Unterwasserzählern (Wohnungswasserzählern) ist in Deutschland nicht explizit gesetzlich festgel... [mehr]
Die Wartung von Brandschutztüren zählt in der Regel zu den sogenannten „Betriebskosten“ bzw. „umlagefähigen Nebenkosten“, sofern dies im Mietvertrag ausdrüc... [mehr]