Wird die Wertermittlung von Ackerland durch die Landwirtschaftskammer vom Finanzamt bei einer Schenkung akzeptiert?

Antwort

Ja, in der Regel akzeptiert das Finanzamt die Wertermittlung von Ackerland durch die Landwirtschaftskammer bei einer Schenkung. Es ist jedoch ratsam, dies im Einzelfall mit dem zuständigen Finanzamt abzuklären, da es je nach Bundesland und spezifischen Umständen unterschiedliche Anforderungen und Verfahren geben kann.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Bewertung Grundstück Finanzamt bei Übertragung?

Bei der Übertragung eines Grundstücks kann das Finanzamt eine Bewertung des Grundstücks vornehmen, um die Höhe der Grunderwerbsteuer zu bestimmen. Diese Bewertung erfolgt in der Re... [mehr]