Wird die Wertermittlung von Ackerland durch die Landwirtschaftskammer vom Finanzamt bei einer Schenkung akzeptiert?

Antwort

Ja, in der Regel akzeptiert das Finanzamt die Wertermittlung von Ackerland durch die Landwirtschaftskammer bei einer Schenkung. Es ist jedoch ratsam, dies im Einzelfall mit dem zuständigen Finanzamt abzuklären, da es je nach Bundesland und spezifischen Umständen unterschiedliche Anforderungen und Verfahren geben kann.

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