Wer ist für die Pflege der Balkonunterseite verantwortlich, wenn die Terrassenfläche als Sondernutzungsrecht zum Sondereigentum gehört?

Antwort

In der Regel ist der Eigentümer des Sondereigentums, zu dem die Terrasse oder der Balkon gehört, auch für die Pflege und Instandhaltung der Balkonunterseite verantwortlich. Dies kann jedoch von den spezifischen Regelungen der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung abhängen. Es ist ratsam, diese Dokumente zu konsultieren, um genaue Informationen über die Verantwortlichkeiten zu erhalten. In einigen Fällen kann die Eigentümergemeinschaft auch für bestimmte Instandhaltungsmaßnahmen zuständig sein.

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