In der Regel ist der Eigentümer des Sondereigentums, zu dem die Terrasse oder der Balkon gehört, auch für die Pflege und Instandhaltung der Balkonunterseite verantwortlich. Dies kann je... [mehr]
In der Regel ist der Eigentümer des Sondereigentums, zu dem die Terrasse oder der Balkon gehört, auch für die Pflege und Instandhaltung der Balkonunterseite verantwortlich. Dies kann je... [mehr]