Wer ist für den Anstrich der Unterseite des Balkons verantwortlich?

Antwort

In der Regel ist der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft für den Anstrich der Unterseite eines Balkons verantwortlich, insbesondere wenn es sich um gemeinschaftliche Teile des Gebäudes handelt. Bei Mietwohnungen kann es auch im Mietvertrag geregelt sein, ob der Mieter oder der Vermieter für solche Instandhaltungsarbeiten zuständig ist. Es empfiehlt sich, die spezifischen Regelungen im Mietvertrag oder in der Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft zu überprüfen.

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