Was passiert, wenn der Erbbauberechtigte verstirbt?

Antwort

Wenn der Erbbauberechtigte verstirbt, geht das Erbbaurecht in der Regel auf die Erben über. Die genauen Regelungen können jedoch von den Bestimmungen des Erbbaurechtsvertrags und den gesetzlichen Erbfolgeregelungen abhängen. In vielen Fällen müssen die Erben den Erbbaurechtsvertrag fortführen und die vereinbarten Zahlungen leisten. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die spezifischen Bedingungen und möglichen Konsequenzen zu klären.

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