Der Satz bedeutet, dass wenn Lastungsfreistellungsdokumente (Dokumente, die bestätigen, dass eine Belastung, wie z.B. eine Hypothek, von einer Immobilie entfernt wird) unter bestimmten Zahlungsbedingungen stehen, der Notar diese Bedingungen ohne zusätzliche Überprüfung an die beteiligten Parteien weitergibt. Das heißt, der Notar überprüft nicht die Richtigkeit oder Angemessenheit der Zahlungsauflagen, sondern informiert lediglich darüber.