Ja, grundsätzlich kann der Käufer den Verkäufer beim Abschluss eines Immobilienkaufvertrags beim Notar vertreten. Allerdings gibt es dabei wichtige rechtliche Vorgaben zu beachten: 1.... [mehr]
Der Satz bedeutet, dass wenn Lastungsfreistellungsdokumente (Dokumente, die bestätigen, dass eine Belastung, wie z.B. eine Hypothek, von einer Immobilie entfernt wird) unter bestimmten Zahlungsbedingungen stehen, der Notar diese Bedingungen ohne zusätzliche Überprüfung an die beteiligten Parteien weitergibt. Das heißt, der Notar überprüft nicht die Richtigkeit oder Angemessenheit der Zahlungsauflagen, sondern informiert lediglich darüber.
Ja, grundsätzlich kann der Käufer den Verkäufer beim Abschluss eines Immobilienkaufvertrags beim Notar vertreten. Allerdings gibt es dabei wichtige rechtliche Vorgaben zu beachten: 1.... [mehr]
Beim Hauskauf fallen in der Regel mehrere Rechnungen vom Notar an, aber meist sind es zwei Hauptrechnungen: 1. **Beurkundung des Kaufvertrags:** Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags... [mehr]