Wann liegt eine Grundschuld vor?

Antwort

Eine Grundschuld liegt vor, wenn ein Grundstück als Sicherheit für eine Forderung dient, typischerweise für ein Darlehen. Sie wird im Grundbuch eingetragen und gibt dem Gläubiger das Recht, im Falle eines Zahlungsausfalls des Schuldners das Grundstück zu verwerten. Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht an eine bestimmte Forderung gebunden und kann auch für zukünftige Kredite verwendet werden. Die Grundschuld entsteht durch einen notariellen Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Gläubiger.

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