Bei der Umsetzung von Bauprojekten mit Studierenden müssen verschiedene Vorschriften und Gesetze beachtet werden. Hier sind einige der wichtigsten: 1. **Baurecht**: Dazu gehören das Baugesetzbuch (BauGB), die Landesbauordnungen (LBO) der jeweiligen Bundesländer und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Diese regeln die Planung, Genehmigung und Durchführung von Bauvorhaben. 2. **Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)**: Dieses Gesetz dient dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten, einschließlich der Studierenden, die an Bauprojekten beteiligt sind. 3. **Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV)**: Diese Vorschriften der Berufsgenossenschaften enthalten spezifische Regelungen zum Arbeitsschutz auf Baustellen. 4. **Vergaberecht**: Wenn öffentliche Mittel verwendet werden, müssen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beachtet werden. 5. **Umweltschutzgesetze**: Dazu gehören das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die den Schutz der Umwelt bei Bauvorhaben regeln. 6. **Denkmalschutzgesetze**: Wenn das Bauprojekt in der Nähe von denkmalgeschützten Gebäuden oder in einem denkmalgeschützten Bereich stattfindet, müssen die entsprechenden Denkmalschutzgesetze beachtet werden. 7. **Arbeitssicherheitsvorschriften**: Diese umfassen Regelungen zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA), Sicherheitsunterweisungen und die Einhaltung von Sicherheitsstandards auf der Baustelle. 8. **Studierendenrecht**: Wenn Studierende im Rahmen ihres Studiums an Bauprojekten teilnehmen, müssen auch die Regelungen der jeweiligen Hochschule beachtet werden, z.B. bezüglich Versicherungsschutz und Haftung. Es ist ratsam, sich vor Beginn eines Bauprojekts umfassend über die geltenden Vorschriften zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.