Welches Verwalterentgelt kann ich bei Baumaßnahmen im Weg verlangen?

Antwort

Das Verwalterentgelt für Baumaßnahmen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann variieren und ist oft in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung festgelegt. In der Regel orientiert sich das Entgelt an den tatsächlich angefallenen Kosten und dem Aufwand des Verwalters. Es gibt jedoch keine gesetzlich festgelegte Höhe. Üblich sind Pauschalen oder Stundensätze, die im Vorfeld vereinbart werden sollten. Es empfiehlt sich, die spezifischen Regelungen der WEG sowie die Vereinbarungen im Verwaltervertrag zu prüfen. Bei Unsicherheiten kann auch eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.

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