Ja, es kann sein, dass für eine Dachabdichtung nur 0,08 m² benötigt werden, abhängig von der Größe des Bereichs, der abgedichtet werden muss.
Ja, ein Vertrag über die Vermietung oder Verpachtung eines Daches zur Errichtung einer Photovoltaikanlage kann grundsätzlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Es ist jedoch wichtig, dass die Vertragsparteien die Bedingungen klar definieren, einschließlich der Kündigungsfristen und der Rechte und Pflichten beider Seiten. In vielen Fällen werden solche Verträge jedoch auch für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.
Ja, es kann sein, dass für eine Dachabdichtung nur 0,08 m² benötigt werden, abhängig von der Größe des Bereichs, der abgedichtet werden muss.
Ja, ein Wohnungseigentümer hat grundsätzlich das Recht, Einsicht in den Hausverwaltervertrag zu verlangen. Dies ist Teil der Informationsrechte, die Wohnungseigentümern zustehen, um sic... [mehr]