Kann ein Erbbaurecht veräußert oder belehnt werden, da es ein eigenes Grundbuch erhält?

Antwort

Die Veräußerung und Beleihung eines Erbbaurechts ist möglich, weil es ein eigenes Grundbuch erhält, in dem das Erbbaurecht als selbstständiges Recht eingetragen wird. Dadurch wird es rechtlich von dem Grundstück, auf dem es lastet, getrennt und kann unabhängig übertragen oder belastet werden. Dies ermöglicht dem Erbbaurechtsinhaber, das Erbbaurecht zu verkaufen oder als Sicherheit für Kredite zu verwenden, ohne dass das zugrunde liegende Grundstück betroffen ist.

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