In Deutschland ist es grundsätzlich möglich, eine Untermiete zu verlangen, wenn man selbst mietfrei wohnt, beispielsweise bei Angehörigen. Allerdings gibt es einige rechtliche Aspekte zu beachten: 1. **Erlaubnis des Hauptvermieters**: Wenn du selbst nur Untermieter bist oder mietfrei bei Angehörigen wohnst, benötigst du die Erlaubnis des Hauptvermieters, um einen Teil der Wohnung unterzuvermieten. 2. **Vertragliche Regelungen**: Es sollte ein schriftlicher Untermietvertrag erstellt werden, der die Rechte und Pflichten beider Parteien klar regelt. 3. **Angemessene Miete**: Die Höhe der Untermiete sollte angemessen sein und sich an den ortsüblichen Vergleichsmieten orientieren. 4. **Steuerliche Aspekte**: Einnahmen aus der Untermiete müssen in der Regel versteuert werden. Es ist ratsam, sich hierzu steuerlich beraten zu lassen. 5. **Mietrechtliche Bestimmungen**: Alle mietrechtlichen Bestimmungen, wie z.B. Kündigungsfristen und Mängelrechte, gelten auch für Untermietverhältnisse. Es ist empfehlenswert, sich vorab rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.