Kann man Untermiete verlangen, wenn man selbst mietfrei (Angehörige) wohnt?

Antwort

In Deutschland ist es grundsätzlich möglich, eine Untermiete zu verlangen, wenn man selbst mietfrei wohnt, beispielsweise bei Angehörigen. Allerdings gibt es einige rechtliche Aspekte zu beachten: 1. **Erlaubnis des Hauptvermieters**: Wenn du selbst nur Untermieter bist oder mietfrei bei Angehörigen wohnst, benötigst du die Erlaubnis des Hauptvermieters, um einen Teil der Wohnung unterzuvermieten. 2. **Vertragliche Regelungen**: Es sollte ein schriftlicher Untermietvertrag erstellt werden, der die Rechte und Pflichten beider Parteien klar regelt. 3. **Angemessene Miete**: Die Höhe der Untermiete sollte angemessen sein und sich an den ortsüblichen Vergleichsmieten orientieren. 4. **Steuerliche Aspekte**: Einnahmen aus der Untermiete müssen in der Regel versteuert werden. Es ist ratsam, sich hierzu steuerlich beraten zu lassen. 5. **Mietrechtliche Bestimmungen**: Alle mietrechtlichen Bestimmungen, wie z.B. Kündigungsfristen und Mängelrechte, gelten auch für Untermietverhältnisse. Es ist empfehlenswert, sich vorab rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

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