Welches Trittschallmaß muss im Wohnungsbau erreicht werden?

Antwort

Im Wohnungsbau sollte das Tritt- und Schallschutzmaß in der Regel mindestens 53 dB betragen, um einen ausreichenden Schallschutz zwischen den Wohnungen zu gewährleisten. Die genauen Anforderungen können jedoch je nach Landesbauordnung und spezifischen Vorschriften variieren. Es ist wichtig, die jeweiligen Normen, wie die DIN 4109, zu beachten, die die Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau regelt.

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