Wie groß darf die Steigung eines Fußwegs sein, ohne dass Treppen erforderlich sind?

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Eine einheitliche allgemeine Grenze gibt es in Deutschland **nicht** – das hängt davon ab, **welcher Fußweg gemeint ist**. Für die Praxis gilt aber meist: - **Barrierefreie Rampe:** in der Regel **max. 6 % Steigung**. Darüber ist es als barrierefreie Lösung normalerweise nicht mehr zulässig. ([bfb-barrierefrei-bauen.de](https://www.bfb-barrierefrei-bauen.de/din-18040-teil-1-oeffentlich-zugaengliche-gebaeude-norm-entwurf)) - **Für barrierefrei nutzbare Gehflächen** sollen die Neigungen deutlich geringer sein; bei einzelnen Flächen nennt die DIN 18040 teils **max. 3 % Längsneigung**. ([nullbarriere.de](https://nullbarriere.de/din18040-3-parkplatz.htm)) **Kurzantwort:** **Bis etwa 6 %** kann ein Fußweg in der Regel **ohne Treppen** ausgebildet werden – **wenn er als Rampe geplant wird**. Soll der Weg **barrierefrei und komfortabel** sein, ist **weniger als 6 %**, oft eher **um 3 %**, der sichere Maßstab. ([bfb-barrierefrei-bauen.de](https://www.bfb-barrierefrei-bauen.de/din-18040-teil-1-oeffentlich-zugaengliche-gebaeude-norm-entwurf)) Eine feste Regel „ab X % müssen Treppen gesetzt werden“ gibt es so pauschal nicht; maßgeblich sind **Landesbauordnung, Nutzung, Barrierefreiheit und ggf. Arbeitsstättenrecht**. ([baua.de](https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-V3a-2))

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