Fällt ein Umzug in eine andere Wohnung unter das Sonderkündigungsrecht der alten Wohnung? Welcher Paragraph belegt dies?

Antwort

Ein Umzug in eine andere Wohnung fällt grundsätzlich nicht unter das Sonderkündigungsrecht der alten Wohnung. Das Sonderkündigungsrecht ist in der Regel an besondere Umstände gebunden, wie z.B. eine Mieterhöhung (§ 561 BGB) oder die Unbewohnbarkeit der Wohnung (§ 543GB). Ein Umzug allein keinen solchen besonderen Umstand dar, ein Sonderkündigungs begründen würde. Die reguläre Kündfrist für Mietverträge beträgt in Regel drei Monate (§ 573c BGB). Weitere Informationen findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): [§ 561 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__561.html) und [§ 543 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html).

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