Seit wann wird eine Schräge bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt?

Antwort

Die Berücksichtigung von Dachschrägen bei der Wohnflächenberechnung wurde in Deutschland durch die Wohnflächenverordnung (WoFlV) geregelt, die am 1. Januar 2004 in Kraft trat. Nach dieser Verordnung werden Flächen unter Dachschrägen unterschiedlich bewertet: - Flächen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern werden voll zur Wohnfläche gerechnet. - Flächen mit einer lichten Höhe zwischen 1 und 2 Metern werden zur Hälfte angerechnet. - Flächen mit einer lichten Höhe von weniger als 1 Meter bleiben unberücksichtigt. Weitere Informationen zur Wohnflächenverordnung findest du hier: [Wohnflächenverordnung (WoFlV)](https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html).

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