In der Leistungsphase 9 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geht es um die Objektüberwachung, die Bauüberwachung und -leitung. Hierbei wird sichergestellt, dass die... [mehr]
Ja, die Erstellung von Rohrstatiken für den Kanalbau kann als Grundleistung im Rahmen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) betrachtet werden. Die HOAI definiert Grundleistungen als Leistungen, die im Regelfall zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags erforderlich sind. Im Bereich der Ingenieurbau, zu denen auch der Kanalbau gehört, sind statische Berechnungen und Nachweise typischerweise Bestandteil der Grundleistungen. Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen empfiehlt es sich, die aktuelle Fassung der HOAI zu konsultieren oder einen Fachanwalt für Baurecht zu Rate zu ziehen. Weitere Informationen zur HOAI findest du hier: [HOAI](https://www.hoai.de/).
In der Leistungsphase 9 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geht es um die Objektüberwachung, die Bauüberwachung und -leitung. Hierbei wird sichergestellt, dass die... [mehr]
In der Leistungsphase 7 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geht es um die "Mitwirkung bei der Vergabe". In dieser Phase unterstützt der Architekt oder Ingenie... [mehr]
In der Leistungsphase 6 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geht es um die "Vorbereitung der Vergabe". In dieser Phase werden die Ausschreibungsunterlagen erstellt,... [mehr]
In der Leistungsphase 5 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geht es um die Ausführplanung. In dieser Phase werden die Entwurfsunterlagen so konkretisiert, dass sie f&uum... [mehr]
In der Leistungsphase 2 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wird die Vorplanung durchgeführt. Diese Phase umfasst die Erarbeitung eines Planungskonzepts, das die grundle... [mehr]