Ja, die Erstellung von Rohrstatiken für den Kanalbau kann als Grundleistung im Rahmen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) betrachtet werden. Die HOAI definiert Grundleistungen als Leistungen, die im Regelfall zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags erforderlich sind. Im Bereich der Ingenieurbau, zu denen auch der Kanalbau gehört, sind statische Berechnungen und Nachweise typischerweise Bestandteil der Grundleistungen. Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen empfiehlt es sich, die aktuelle Fassung der HOAI zu konsultieren oder einen Fachanwalt für Baurecht zu Rate zu ziehen. Weitere Informationen zur HOAI findest du hier: [HOAI](https://www.hoai.de/).