Sind Reservierungsgebühren außerhalb eines notariellen Kaufvertrags unzulässig?

Antwort

In Deutschland sind Reservierungsgebühren, die außerhalb eines notariellen Kaufvertrags erhoben werden, grundsätzlich unzulässig, da sie oft als Vorabzahlung für eine Leistung angesehen werden, die noch nicht vertraglich gesichert ist. Ein notarieller Kaufvertrag ist notwendig, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Immobilienkauf zu schaffen. Ohne diesen Vertrag besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Immobilie, was die Erhebung von Reservierungsgebühren fragwürdig macht. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Ansprüche und Rechte zu klären.

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