Welche Rechte hat eine Wohngemeinschaft bei einem Mieterwechsel?

Antwort

In einer Wohngemeinschaft (WG) gibt es verschiedene rechtliche Aspekte zu beachten, wenn ein Mieterwechsel ansteht. Die Rechte und Pflichten hängen stark davon ab, wie der Mietvertrag gestaltet ist. Hier sind einige gängige Szenarien: 1. **Gemeinsamer Mietvertrag**: - **Einverständnis des Vermieters**: Alle Mieter müssen gemeinsam mit dem Vermieter eine Änderung des Mietvertrags vereinbaren, wenn ein Mieter auszieht und ein neuer einzieht. - **Haftung**: Alle Mieter haften gesamtschuldnerisch für die Miete und eventuelle Schäden. Das bedeutet, dass der Vermieter von jedem Mieter die gesamte Miete verlangen kann. 2. **Einzelne Mietverträge**: - **Einzelne Kündigung**: Jeder Mieter hat einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter und kann diesen individuell kündigen. - **Neuer Mietvertrag**: Der Vermieter muss einem neuen Mieter zustimmen und einen neuen Mietvertrag abschließen. 3. **Untermietverhältnis**: - **Hauptmieter**: Der Hauptmieter hat den Mietvertrag mit dem Vermieter und vermietet Zimmer an Untermieter. - **Zustimmung des Vermieters**: Der Hauptmieter benötigt in der Regel die Zustimmung des Vermieters, um einen neuen Untermieter aufzunehmen. Es ist wichtig, den bestehenden Mietvertrag genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Schritte korrekt durchgeführt werden. Weitere Informationen findest du auch auf den Seiten des Deutschen Mieterbundes: [Deutscher Mieterbund](https://www.mieterbund.de).

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