In welchem Paragraphen der Landesbauordnung NRW wird die Pflicht zur Bauanzeige geregelt?

Antwort

In der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) wird die Verpflichtung zur Einreichung einer Bauanzeige in § 63 geregelt. Hier wird beschrieben, welche Bauvorhaben anzeigepflichtig sind und welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Für detaillierte Informationen kann die aktuelle Fassung der BauO NRW 2018 eingesehen werden: [BauO NRW 2018](https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000674).

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