Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) und die Nettogrundfläche (NUF) sind zwei unterschiedliche Konzepte im Bereich der Immobilienbewertung und -nutzung. Die Wohnflächenverordnung regelt, wie die Wohnfläche von Wohnungen und Häusern zu berechnen ist. Sie legt fest, welche Flächen in die Wohnfläche einfließen und welche nicht, um eine einheitliche Grundlage für die Berechnung zu schaffen. Die Nettogrundfläche hingegen bezieht sich auf die Fläche eines Gebäudes, die für die Nutzung zur Verfügung steht, ohne Berücksichtigung von Wänden, Treppenhäusern oder anderen nicht nutzbaren Flächen. Obwohl beide Konzepte mit Flächenberechnungen zu tun haben, sind sie nicht direkt miteinander vergleichbar, da sie unterschiedliche Zwecke und Berechnungsgrundlagen haben. In der Praxis können sie jedoch in bestimmten Kontexten zusammen betrachtet werden, insbesondere wenn es um die Bewertung von Immobilien geht.