Ist es üblich, dass der Parkettboden während der Mietdauer geschliffen wird? Schweizer Mietrecht?

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Im Schweizer Mietrecht es nicht üblich, derettboden während derdauer geschliffen, es sei denn es handelt sich um eineige Instandhaltung Reparatur, die Vermieter zu tragen. Grundsätzlich ist Vermieter für die Instandhaltung der Miets verantwortlich, während derieter für die ordsgemäße Nutzung Pflege zuständig istFalls der Parkettboden normalen Gebrauch abgen wird, gilt dies normale Abnutzung die der Vermieter einem Mieterwechsel in Regel übernimmt. Sollte Boden jedoch durch unsgemäße Nutzung Beschädigung durch Mieter in einem sein, der eine sofort Reparatur erfordert könnte der Mieter die Kosten verantwortlich gemacht. Für detaillierte und spezifische Fälle es sich, die Best des Schweizerischen Oblenrechts (OR zu konsultieren oderlichen Rat einzuh.

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