In Deutschland besteht für Mehrfamilienhäuser, die nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verwaltet werden, grundsätzlich **keine bundesweit einheitliche Pflicht**, Feuerlöscher in...
Ja, in vielen Fällen ist es möglich, online an einer WEG-Versammlung (Wohnungseigentümergemeinschaft) teilzunehmen. Die genauen Bedingungen können jedoch variieren. Hier sind einige allgemeine Punkte, die du beachten solltest: 1. **Einladung zur Versammlung**: Du solltest eine offizielle Einladung zur Versammlung erhalten, die Informationen über die Teilnahmeformate enthält. 2. **Regelungen der Gemeinschaft**: Die Teilnahmemöglichkeiten, einschließlich der Online-Teilnahme, müssen in der Gemeinschaftsordnung oder in den Beschlüssen der WEG festgelegt sein. 3. **Technische Voraussetzungen**: Du benötigst eine stabile Internetverbindung sowie die erforderliche Software oder Plattform, die für die Online-Versammlung genutzt wird (z.B. Zoom, Microsoft Teams). 4. **Anmeldung**: Möglicherweise musst du dich im Voraus anmelden, um an der Online-Versammlung teilnehmen zu können. 5. **Stimmrecht**: Kläre, ob und wie du dein Stimmrecht online ausüben kannst, da dies von den Regelungen der WEG abhängt. Es ist ratsam, sich direkt bei der Verwaltung oder dem Vorstand der WEG zu erkundigen, um spezifische Informationen zu erhalten.
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Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (also ohne externen, professionellen Verwalter), besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Vermögensschadenhaftpfl...
Für eine kleine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (Eigenverwaltung), muss in der Regel **kein Gewerbe angemeldet werden**. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen...
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