Im Jahr 1995 galten in Deutschland die Normen der DIN 4109 für den Schallschutz im Wohnungsbau. Diese Norm regelte die Anforderungen an den Schallschutz von Gebäuden, insbesondere den Luftschallschutz und den Trittschallschutz. Die DIN 4109 legte Mindestanforderungen fest, um eine angemessene akustische Qualität in Wohnräumen zu gewährleisten. Zudem gab es auch spezifische Vorschriften in den jeweiligen Landesbauordnungen, die zusätzliche Anforderungen an den Schallschutz stellen konnten.