Was zählt laut Berechnungsverordnung nicht zur Wohnfläche?

Antwort

Laut der Berechnungsverordnung (WoFlV) gehören bestimmte Flächen nicht zur Wohnfläche. Dazu zählen unter anderem: 1. **Kellerräume**, 2. **Abstellräume außerhalb der Wohnung**, 3. **Garagen**, 4. **Heizungsräume**, 5. **Geschäftsräume**, 6. **Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen** (diese werden nur zu einem bestimmten Prozentsatz angerechnet). Wandschränke mit einer Grundfläche von mindestens 0,5 m² und Erker, die über die Außenwand hinausragen, können zur Wohnfläche zählen, wenn sie die Kriterien der Verordnung erfüllen. Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen der WoFlV zu konsultieren, um eine präzise Berechnung vorzunehmen.

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