Welchen Nachteil habe ich, wenn ich als einzige in der Erbengemeinschaft den Maklervertrag nicht unterschrieben habe?

Antwort

Wenn du als einzige Person in einer Erbengemeinschaft den Maklervertrag nicht unterschrieben hast, kann das mehrere Nachteile mit sich bringen: 1. **Haftung für Provision**: In der Regel sind alle Erben gemeinsam für die Entscheidungen der Erbengemeinschaft verantwortlich. Wenn der Maklervertrag von den anderen Erben unterschrieben wurde, könntest du trotzdem zur Zahlung der Provision herangezogen werden, auch wenn du nicht zugestimmt hast. 2. **Eingeschränkte Mitspracherechte**: Du hast möglicherweise weniger Einfluss auf die Verkaufsbedingungen oder die Auswahl des Maklers, da du den Vertrag nicht unterzeichnet hast. Die anderen Erben könnten Entscheidungen treffen, die dir nicht zusagen. 3. **Verzögerungen im Verkaufsprozess**: Wenn du nicht unterschreibst, könnte dies den Verkaufsprozess verzögern, da der Makler möglicherweise auf deine Zustimmung warten muss oder rechtliche Klärungen erforderlich sind. 4. **Rechtliche Unsicherheiten**: Es könnte zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, wenn es Unstimmigkeiten über den Maklervertrag oder die Verkaufsmodalitäten gibt. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Interessen zu wahren.

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