Muss das Erbe beim Hausverkauf sofort an die Kinder ausgezahlt werden, wenn die Mutter lebt?

Antwort

Das Erbe muss beim Hausverkauf nicht gleich an die Kinder ausbezahlt werden, solange die Mutter noch lebt. In der Regel bleibt das Eigentum an der Immobilie bis zum Tod der Mutter in ihrem Besitz, und die Kinder erben erst nach ihrem Tod. Es ist jedoch wichtig, die genauen Regelungen im Testament oder die gesetzlichen Erbfolgeregelungen zu beachten, da diese die Verteilung des Erbes beeinflussen können. Zudem kann es sinnvoll sein, sich rechtlich beraten zu lassen, um die individuellen Umstände zu klären.

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